Grundstücksteilung
Amtliche Vermessung für die rechtssichere Neuordnung von Flächen
Die Teilung eines Grundstücks erfordert eine hoheitliche Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Wir begleiten Eigentümer, Bauträger und Kommunen g fachlich und rechtssicher durch den gesamten Teilungsprozess.
Ablauf der Grundstücksteilung
- Beratung zur Teilungsmöglichkeit: Abstimmung der geplanten Grenze und Klärung der rechtlichen und planerischen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei bebauten Grundstücken muss ggf. eine Teilungsgenehmigung beantragt werden.
- Vermessung vor Ort: Untersuchung der vorhandenen Grundstücksgrenzen, Ermittlung der neuen Grenze ind der Örtlichkeit und Abmarkung neuen Grenzen
- Vorbereitung der Vermessungsschriften: Auswertung der Messdaten und Vorbereitung der Vermessungsschriften für den Grenztermin
- Grenztemin: Im Grenztermin werden die neuen Grenzen festgestellt und die neuen Abmarkungen bekannt gegeben. Beteiligte, die nicht zum Grenztermin erscheinen, werden schriftlich über die Vermessung informiert.
- Fortführung des Liegenschaftskatasters: Nach dem Grenztermin werden die Vermessungsschriften an das zuständige Katasteramt übergeben. Das Katasteramt prüft die Unterlagen und aktualisiert das amtliche Liegenschaftskataster mit den neuen Flurstücksgrenzen.
- Grundbuchliche Umsetzung: Mit dem aktualisierten Liegenschaftskataster kann die Teilung im Grundbuch vollzogen werden.
Unsere hoheitlichen Leistungen im Überblick
Grundstücksteilung
Vermessungstechnische Trennung von Grundstücken mit Eintragung in das amtliche Liegenschaftskataster – Voraussetzung für eigenständige Grundstückseinheiten und Eigentumsübertragungen.
Grenzvermessung und -feststellung
Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen bei unklaren Grenzverläufen oder zur Klärung von Grenzstreitigkeiten.
Amtlicher
Lageplan zur Baulasteintragung
Erstellung eines Lageplans nach § 3, § 17 oder § 18 der BauPrüfVO zur Darstellung baurechtlich relevanter Informationen als Grundlage für Anträge beim Bauamt.
Gebäudeinmessung gem. § 16 VermKatG
Einmessung von neuen Gebäuden für die Liegenschaftskarte ?
Einsatzgebiete
Ob innerstädtisches Baugrundstück oder größere Flächen im Außenbereich – wir begleiten Grundstücksteilungen fachkundig und rechtssicher. Tätig sind wir dabei in Sendenhorst, Drensteinfurt, Ahlen, Beckum, Ennigerloh, Oelde, Beelen, Sassenberg, Warendorf, Telgte, Ostbevern, Everswinkel, Münster, Hiltrup, Wolbeck, Senden, Ascheberg, Lüdinghausen und Hamm.