Grenzvermessung
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Die Grenzvermessung dient der genauen Feststellung und Abmarkung der Grundstücksgrenzen. Auf Basis des Katasternachweises werden Grenzpunkte des Grundstücks in der Örtlichkeit gesucht, überprüft und ggf. neu abgemarkt. Das Ergebnis wird in einem Grenztermin bekannt gegeben und dokumentiert, sodass das Liegenschaftskataster entsprechend fortgeführt werden kann. Eine Grenzvermessung schafft Rechtssicherheit über den Verlauf und die Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen.
Bei Unklarheiten über den Verlauf der Grenzen kann auch eine Grenzanzeige sinnvoll sein. Hierbei werden die Grenzpunkte in der Örtlichkeit gesucht, überprüft und sichtbar gemacht. Das Ergebnis wird anschließend in einer einfachen Skizze dokumentiert oder vor Ort den Beteiligten dokumentiert.
Rechtssicherheit durch Vermessung
In Konfliktfällen ist eine neutrale, fachlich korrekte Feststellung entscheidend. Wir unterstützen Eigentümer, Gerichte, Notare und Kommunen in Sendenhorst, Drensteinfurt, Telgte, Lüdinghausen, Ascheberg, Everswinkel, Hiltrup, Wolbeck, Beelen, Sassenberg und Ostbevern etc…. bei der Klärung von Grenzverhältnissen.